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   BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 167.94   

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https://dejure.org/1994,12068
BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 167.94 (https://dejure.org/1994,12068)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1994 - 7 B 167.94 (https://dejure.org/1994,12068)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 7 B 167.94 (https://dejure.org/1994,12068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen des Verstoßes gegen ordnungsgemäße Überzeugungsbildung als Verfahrensfehler - Auswirkung des Verfahrensfehlers auf die angefochtene Entscheidung - Willkürliche Grundstücksenteignungen durch Machtmissbrauch, Nötigung oder Täuschung von Seiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 167.94
    Das Verwaltungsgericht ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487) zutreffend davon ausgegangen, daß diese Vorschrift nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen erfaßt.
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 167.94
    Derartige willkürliche Enteignungen betreffen vor allem zwei Fallgruppen des Machtmißbrauchs, der Nötigung oder Täuschung von seiten staatlicher Stellen (vgl. näher Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - ZIP 1994, 1482 = DB 1994, 2127).
  • VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95

    Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer

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  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme eines solchen Tatbestandes nicht aus; denn die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht eingehalten worden sind (BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1994 - 7 C 41.93 -, juris [Rn. 12], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28; BVerwG, Beschl. v. 5. Dezember 1994 - 7 B 167.94 -, juris [Rn. 3]; BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - 7 C 39.94 -, juris [Rn. 15], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53; BVerwG, Urt. v. 3. September 1998 - 7 C 26.97 -, juris [Rn. 11], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1999 - 7 C 38.98 -, juris [Rn. 17], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6; BVerwG, Urt. v. 11.Januar 2001 - 7 C 2.00 -, juris [Rn. 11], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22; BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2007 - 8 C 1.07 -, juris [Rn. 16 ff.], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 48).
  • BVerwG, 15.11.2005 - 7 B 55.05

    Rückübertragung eines Grundstücks an eine Erbengemeinschaft - Voraussetzung für

    Denn auch wenn der dafür als Beleg angegebene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 167.94 - (KPS § 1 Abs. 3 VermG 9/94) - wie die Klägerin zu Recht rügt - eine solche Aussage nicht enthält (vgl. aber Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - a.a.O., S. 504), scheidet die Zulassung der Revision wegen Divergenz schon deshalb aus, weil das angefochtene Urteil auf dieser nur als obiter dictum zu verstehenden Bemerkung nicht beruht; entscheidungstragend ist vielmehr allein die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres vereinbare Aussage, das Ziel der Inanspruchnahme des Grundstücks - nämlich die Bebauung mit einem als Dienstwohnung zu nutzenden Einfamilienhaus durch den Minister des Innern - sei mit der Angabe "Belange des MdI" nicht unzutreffend bezeichnet und in der Folge auch dieser Angabe entsprechend durchgeführt worden.
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